Außergerichtlicher Schriftverkehr

  • insbesondere mit Mietern, z.B. bei Mieterhöhung, Kündigung und Umlegung von Betriebskosten und Modernisierung
  • mit Wohnungsverwaltern oder anderen Wohnungs-Eigentümern in WEG-Angelegenheiten
  • mit Nachbarn in nachbarsrechtlichen Angelegenheiten

Bitte beachten Sie: diese Leistung ist kostenpflichtig