Haus & Grund: Pflichten für Eigentümer nur nach Umsetzung

Modernisierungspflichten für Eigentümer darf es erst geben, wenn Städte und Gemeinden ihre
Wärmepläne auch umgesetzt haben. Das forderte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland
anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Wärmeplanung im Bundestag. „Nur
wenn die Pläne für die künftige Energieversorgung nicht nur auf dem Papier stehen, sondern Realität
sind, besteht für die Eigentümer eine hinreichende Sicherheit für Investitionsentscheidungen“, betonte
Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Aus Wärmeplanung muss Realität werden