Coronabedingte Mietausfälle führen zu geringeren Steuerlasten

Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn
sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Hierzu zählen
insbesondere auch coronabedingte Mietausfälle. Darauf weist der
Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das
Jahr 2020 können in diesem Jahr bis 31. März gestellt werden.

Grundsteuererlass für Vermieter möglich