Gewerberaummieten: Befristet niedrigere Umsatzsteuer beachten – Vermieter können zu hohen Steuerzahlungen vermeiden

Für Mietverhältnisse, die der Umsatzbesteuerung unterliegen, sollte schnellstmöglich vor
dem 30. Juni 2020 eine Anpassung an die vorübergehende Umsatzsteuersenkung von 19 auf
16 Prozent erfolgen.

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