Außergerichtlicher Schriftverkehr
- insbesondere mit Mietern, z.B. bei Mieterhöhung, Kündigung und Umlegung von Betriebskosten und Modernisierung
- mit Wohnungsverwaltern oder anderen Wohnungs-Eigentümern in WEG-Angelegenheiten
- mit Nachbarn in nachbarsrechtlichen Angelegenheiten
Bitte beachten Sie: diese Leistung ist kostenpflichtig