Seit dem 04.06.2020 gilt nun auch für Kirchheim unter Teck die Mietpreisbremse!
Diese bestimmt, dass die Miete zu Beginn eines Wohnraum-Mietverhältnisses grundsätzlich nicht mehr als zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen darf (die Mietpreisbremse gilt jedoch nicht für Neubauten, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt wurden, und auch nicht für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung).
Die Landesregierung hat die sog. Gebietskulisse auf 89 Städte und Gemeinden ausgeweitet – im Landkreis Esslingen gehören folgende Gemeinden dazu:
Denkendorf, Esslingen am Neckar, Kirchheim unter Teck, Nürtingen, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar), Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen.
Als Mitglied unseres Vereins erhalten Sie weitere Informationen in dem von unserem Zentralverband herausgegebenen Infoblatt „Die Mietpreisbremse“ sowie eine detaillierte und individuelle Beratung durch unsere Mietpreisberater/-innen.