Welche Daten werden für die abzugebende Erklärung benötigt?

Im Vergleich zu anderen Bundesländern müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Baden-Württemberg die wenigsten Angaben bei der
Feststellungerklärung machen.

Benötigte Daten sind insbesondere:
• das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung bei den Finanzämtern
eingereicht werden muss,
• Informationen zum Grundstück wie Grundstücksfläche, Bodenrichtwert und
Nutzungsart.

Nicht abgefragt werden in Baden-Württemberg die Art der Immobilie, Wohn- und Nutzfläche, Baujahr oder Anzahl der Garagen und Stellplätze. Das macht die
Erklärungsabgabe für die Betroffenen deutlich einfacher.

Welche unterstützenden Maßnahmen sind seitens der Finanzverwaltung vorgesehen?

Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe der Feststellungserklärung zu unterstützen, stellt die Finanzverwaltung zahlreiche Informationen und Hilfen bereit.
Beispielsweise hat sie zusammen mit den kommunalen Landesverbänden ein Informationsblatt verfasst. Dieses haben viele Kommunen mit den
Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2022 versandt. Das Anliegen war, auf die beschlossene Grundsteuerreform aufmerksam zu machen und die weiteren Schritte
zu skizzieren. Gleichzeitig sollten die Betroffenen rechtzeitig darauf vorbereitetwerden, dass sie gesetzlich zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet sind.

Ein weiteres Schreiben mit Hinweisen zur Grundsteuerreform allgemein, sowie konkret zum jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abgegeben werden
muss, folgt im Mai/Juni. In dem Schreiben findet sich dann beispielsweise auch das Aktenzeichen des Grundstücks. Damit wir es einfacher, die erforderlichen Angaben
und Eintragungen zu machen. Insofern ist die Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt aktuell nicht nötig. Das Schreiben kann zunächst abgewartet werden