Im Rahmen der Verbändeanhörung des Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (WoGStärkG) am 28. Februar 2019 kritisieren mehrere Verbraucherverbände und Gewerkschaften den vorliegenden Entwurf
als unzureichend. Das Gesetz, das am 1.1.2020 in Kraft treten soll, knüpft an die bisherige Praxis an, die Wohngeldleistung pauschal zu erhöhen. Die systemischen Probleme des Gesetzes werden damit nicht berücksichtigt. Der Bauherren-Schutzbund (BSB), der Deutsche Familienverband (DFV), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), Haus & Grund Deutschland, der Verband Wohneigentum, der Verband Wohnen im Eigentum (WiE), die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Hamburg und der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern daher eine  grundlegende Neuordnung des Wohngeldes.

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