Vertretungsvollmacht

Wenn ein Mitglied aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, einen Beratungstermin persönlich wahrzunehmen, kann es damit eine andere Person betrauen. In der Praxis kommt es z. B. immer wieder vor, dass ein älteres Mitglied sich durch ein jüngeres Familienmitglied vertreten lässt, das nun im Namen des Mitglieds und bezogen auf dessen Immobilieneigentum eine Beratung in Anspruch nehmen möchte.

Aus (datenschutz-) rechtlichen Gründen kann die Vertretung nur dann akzeptiert werden, wenn die Vertretungsperson eine Vollmacht vorlegt, die vom vertretenen Mitglied unterschrieben wurde. Diese Vollmacht wird in der Mitgliederverwaltung des Vereins hinterlegt und ist bis zu einem Widerruf gültig.

Die Vollmacht steht als PDF zur Verfügung, auch unter der Rubrik  „Leistungen“ und „Service/Links“.

Vollmacht