Haus und Grund Kirchheim unter Teck und Umgebung e.V. – Vortrag 24.10.2022

Was bedeuten Klimaschutz und Energiewende für Haus- und Grundeigentümer?

Haus und Grund Kirchheim hatte zum ersten Fachvortrag im Jahr 2022 in die Stadthalle nach Kirchheim unter Teck geladen. Mitglieder hatten den Anstoß gegeben, einen Abend zum Thema: „Klimaschutz und Energiewende, welche Auswirkungen gibt es für Immobilieneigentümer?“ zu gestalten.

Referentin war Annika Güresir, Klimaschutzberaterin bei der Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen. Die Klimaschutzagentur ist erste Anlaufstelle für Privathaushalte, Kommunen und Unternehmen in Fragen zu Klimaschutz, Förderungen und Sanierungsmaßnahmen. Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken.

Der Gebäudesektor bietet umfangreiche Einsparpotentiale und leistet einen wertvollen Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad, wie Güresir erläuterte. Seit 2020 setzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) den gesetzlichen Rahmen für Neubauten und Sanierungen. Neubauten dürfen einen bestimmten Wert für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeverlust der Gebäudehülle nicht überschreiten. Auch eine energieeffiziente Anlagentechnik für das Heizen, Lüften, Kühlen und die Warmwasserbereitung sei wichtig, wenn diese in ein Gebäude eingebaut oder in bestehenden Gebäuden ersetzt werden

Einzelmaßnahmen für bestehende Gebäude, unter anderem die Dämmung oberster Geschossdecken, die Ausstattung von Heizungsanlagen mit Raumtemperaturreglern und die Außerbetriebnahme veralteter Heizkessel älter als 30 Jahre seien vorgesehen. Ab 2026 ist die Neuinstallation von Öl- und Kohlekesseln grundsätzlich untersagt. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist ein baden-württembergisches Gesetz. Es verpflichtet seit 2010 Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude auf 15 Prozent erneuerbare Energien zu setzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschten. Das Gesetz ist technologieoffen gestaltet und ermöglicht aus einer Vielzahl an Möglichkeiten auszuwählen und diese nahezu beliebig miteinander zu kombinieren.

Ein energetischer Sanierungsfahrplan sei sinnvoll, so Güresir, denn er zeige auf, welche Sanierungsschritte an den Gebäuden in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Eine Photovoltaik-Pflicht ist beim Neubau von Wohngebäuden zu berücksichtigen. Im Falle grundlegender Dachsanierungen greift die Pflicht bei einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023. Seit dem 1. Januar 2022 gilt die PV-Pflicht bereits für den Neubau von Nichtwohngebäuden, wie etwa Hallen- oder Firmendächern, sowie von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen.

Verschiedene Förderprogramme sorgen dafür, dass möglichst viel und zeitnah in die Modernisierung der Immobilien investiert wird. Ein zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW – oder Fördergelder der BAFA oder steuerliche Vergünstigungen, wenn die beiden ersten Möglichkeiten nicht ausgeschöpft würden – kämen infrage.